Freiwillige Feuerwehr Eisingen
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Seit dem 1. Juli 2014 ist es in Deutschland Pflicht in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug (außer Motorräder) eine Warnweste mitzuführen.

Sirenenprobe am Samstag 06.12.2014

Die Sirenen im Landkreis Würzburg müssen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit durch eine Probealarmierung überprüft werden. Diese wird am

Samstag, den 06. Dezember 2014 um 11 Uhr

erfolgen. Hierbei wird unterschieden zwischen Warnung der Bevölkerung (hiervon sind die Gemeinden im 25km Umkreis um das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld betroffen) und Alarmierung der Feuerwehr.

Nähere Informationen hierzu finden sie im Artikel Sirenensignale.

Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden. Fehlfunktionen bitten wir dem LRA Würzburg, Fachbereich 13 mitzuteilen.

Das Landratsamt Würzburg wird über die örtlichen Medien (Presse und Rundfunk) auf die Probealarmierung und deren Bedeutung hinweisen. Den Medien wird der Zeitpunkt des Sirenenprobebetriebes vom Landratsamt Würzburg nochmals mitgeteilt.