Freiwillige Feuerwehr Eisingen

Wussten Sie schon...?

Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes stellt in Deutschland eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Was war am 24.12. los?

24.12.03 – Sirenenalarm in Eisingen
Im St.Josefs-Stift, Meldealarm über Rauchmelder

Fehlalarm

Wir sind immer für Sie da.

Im Fall der Fälle – Tel 1 1 2