Freiwillige Feuerwehr Eisingen
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Wussten Sie schon...?

Fettbrände sollten nur mit dafür tauglichen Feuerlöschern gelöscht werden. Diese sind mit der 2005 dafür geschaffenen Brandklasse F gekennzeichnet.

Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall

  1. Anhalten
  2. Absichern der Unfallstelle
  3. Notruf absetzen und Hilfe leisten, falls nötig
    1. bei Personenschäden
    2. bei Blechschäden
  4. Achten Sie immer auf Ihren Eigenschutz!

1. Anhalten

Falls Sie einen Unfall entdecken, bei dem noch keine Hilfskräfte vor Ort sind, halten Sie unbedingt an.

Unterlassene Hilfeleistung ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern kann auch mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr (§ 323c StGB) geahndet werden.

2. Absichern der Unfallstelle

Warndreieck

  • Halten Sie Abstand zur Unfallstelle um nachfolgenden Rettungskräften Arbeitsraum zur Verfügung zu stellen.
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage und das Abblendlicht ein.
  • Ziehen Sie sich eine Warnweste an.
  • Stellen Sie das Warndreieck mit ausreichend Abstand zur Unfallstelle auf (Landstraße ca. 100m, Autobahn 150 – 400m). Als Orientierung dienen Ihnen die Leitpfosten die jeweils in einem Abstand von 50m aufgestellt sind.

3.1 Bei Personenschaden

Bei Unfällen mit Personenschaden kann es für die verletzte Person entscheidend über Leben und Tod sein ob Sie Ihr helfen oder nicht. Machen Sie sich mit Ihrem Erste Hilfe Kasten vertraut. Frischen Sie im Zweifelsfall Ihren Erste Hilfe Kurs auf, eine Investition die sich für das Leben lohnt.

Setzen Sie zuerst einen Notruf über die 112 (ohne Vorwahl) oder falls vorhanden über eine Notrufsäule ab, damit so schnell wie möglich professionelle Hilfe vor Ort ist. Machen Sie das auch bei scheinbar kleinen Verletzungen, bei Verkehrsunfällen entstehen oft schwere innere Verletzungen, die Spätfolgen haben können. Geben Sie dem Telefonisten folgende Informationen:

  • Wer meldet?
  • Wo ist der Unfall?
  • Was ist geschehen?
  • Wieviel Menschen sind Gefahr?
  • Warten auf Rückfragen!

Wenden Sie an was Sie in Ihrem Erste Hilfe Kurs gelernt haben.

3.2 Bei Blechschäden

Sollte es sich um einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden handeln, informieren Sie trotzdem die Polizei (110 ohne Vorwahl), um die Schuldfrage zu klären. Falls Sie sich mit den Unfallbeteiligten einigen können, können Sie dies unterlassen.

Räumen Sie die Unfallstelle jedoch so, das nachfolgender Verkehr nicht beeinträchtigt wird, markieren Sie die Position aller beteiligten Autos mit Kreide, oder machen Sie Fotos. Bei Unfällen mit Fahrerflucht o.ä. Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht.
Bei auslaufenden Betriebsstoffen (z.B. Öl, Kühlwasser, etc.) alarmieren sie umgehend die Feuerwehr (112 ohne Vorwahl). Es besteht höchste Gefahr für die Umwelt.

Holen Sie auch Hilfe wenn der Verkehr durch Ihren Unfall beeinträchtigt wird.

4. Achten Sie immer auf Ihren Eigenschutz!

Falls Sie einen Unfall auf einer Schnellstrasse oder Autobahn haben, bzw. entdecken und der Verkehr noch schnell fließt, achten Sie darauf, dass Sie sich nicht selber in Gefahr begeben. Halten Sie sich wenn möglich hinter der Leitplanke auf. Beobachten Sie den Verkehr.
Wenn Sie Anhalten, versuchen Sie zu helfen, soweit Ihnen das möglich ist.
Falls schon professionelle Hilfe vor Ort ist und Sie kein Zeuge oder Beteiligter des Unfalls sind, setzen Sie Ihre Fahrt fort. Das sogennante „Gaffen“ behindert die Einsatzkräfte und verursacht Folgeunfälle. Sie riskieren dadurch auch Ihr eigenes Leben!

Copyright Bilder: Claudia Hautumm, wrw, seedo
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